Lehrgang zur geprüften Fachkraft
zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)

Der Lehrgang bietet Interessierten eine praxisorientierte Weiterbildung, die sie für die pädagogische Arbeit in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) qualifiziert. 

Um für den Lehrgang zugelassen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Abgeschlossene Ausbildung und zwei Jahre Praxiserfahrung oder insgesamt sechs Jahre Berufspraxis (davon sechs Monate fachspezifisch).
  • Aktuelles Arbeitsverhältnis in einer WfbM
  • Schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers